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   VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881   

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VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881 (https://dejure.org/2022,48112)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20.12.2022 - B 5 K 21.881 (https://dejure.org/2022,48112)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - B 5 K 21.881 (https://dejure.org/2022,48112)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2; BGB § 839
    Schadensersatz wegen zu spät erfolgter Beförderung

 
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  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ff., v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann mithin verlangen, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (vgl. nur BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 -, a. a. O., juris Rn. 19, m. w. N.).

    Eine letztlich als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung stellt sich zudem als vertretbar dar, wenn die Rechtsfrage nicht einfach zu beurteilen und weder durch die Rechtsprechung geklärt noch im Schrifttum abschließend behandelt ist (vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 - juris Rn. 24).

    Hierfür muss mithin festgestellt werden, welcher hypothetische Kausalverlauf bei rechtmäßigem Vorgehen des Dienstherrn voraussichtlich an die Stelle des tatsächlichen Verlaufs getreten wäre (vgl. u. a. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 -, a. a. O., juris Rn. 36, m. w. N.).

    Ist es - wie hier - mithin nicht mehr möglich, eine gesicherte Vergleichsbasis zu rekonstruieren und einen hypothetischen Kausalverlauf nachzuzeichnen, weil bereits die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung fehlen, so trägt (ausnahmsweise) die Behörde die materielle Beweislast dafür, dass der unterlegene Bewerber auch bei fehlerfreier Auswahl nicht zum Zuge gekommen wäre, soweit dessen Beförderung nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (vgl. u. a. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 -, a. a. O., juris Rn. 28 m. w. N., U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 -, a. a. O., juris Rn. 39).

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 12.14

    Adäquate Kausalität; Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; Befähigung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Die sekundäre Ersatzpflicht für rechtswidriges staatliches Handeln tritt nicht ein, wenn der Verletzte unmittelbar gegen die beanstandete Entscheidung mögliche Rechtsbehelfe ohne hinreichenden Grund nicht in Anspruch genommen hat (BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 11).

    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ff., v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Dieser findet seinen Rechtsgrund im Soldatenverhältnis und begründet einen unmittelbar gegen den Dienstherrn gerichteten Ersatzanspruch für Schäden, die aus einer Verletzung der aus dem Soldatenverhältnis folgenden Pflichten entstehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 ZB 18.2341 - juris Rn. 8).

    Ein Soldat kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Soldaten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft (dazu unter 2.) verletzt (dazu unter 1.) hat, dem Soldaten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre (dazu unter 3.) und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (dazu unter 4.) (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 20.17 - juris; U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12; U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 ZB 18.2341 - juris Rn. 8; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.8.2019 - 6 ZB 19.584, BeckRS 2019, 17768 Rn. 9, beck-online).

    Dazu gehören auch die Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und gegebenenfalls die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob aus sachfremden Erwägungen gewünschte Personalentscheidungen am Maßstab der relevanten Rechtsnormen Bestand haben können (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 39 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2010 - 1 A 2859/07

    Schadensersatz wegen verspäteter Beförderung zum Oberst; Ausrichtung der Klage

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Der begünstigte Soldat muss es also auch hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn ein Mitbewerber bei der nachträglich angefochtenen Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden ist (st.Rspr., vgl. u. a. BVerwG, B.v. 25.4.2007 - 1 WB 31/06, juris Rn. 39 m. w. N.; OVG Münster, U.v. 8.6.2010 - 1 A 2859/07, BeckRS 2010, 50978, beck-online).

    Die Beklagte ist damit dem an sie anzulegenden individuellen Sorgfaltsmaßstab nicht gerecht geworden (vgl. auch OVG Münster U. v. 8.6.2010 - 1 A 2859/07, BeckRS 2010, 50978, beck-online).

    Es ist kein rechtlicher Grund erkennbar, der eine Übertragung dieser Rechtsprechung auf Soldaten entgegenstehen könnte (vgl. OVG NW U. v. 8.6.2010 - 1 A 2859/07, BeckRS 2010, 50978, beck-online).

    Diese Unaufklärbarkeit geht zu Lasten der Beklagten (OVG NW U.v. 8.6.2010 - 1 A 2859/07 - BeckRS 2010, 50978, beck-online).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Ist es - wie hier - mithin nicht mehr möglich, eine gesicherte Vergleichsbasis zu rekonstruieren und einen hypothetischen Kausalverlauf nachzuzeichnen, weil bereits die Grundlagen für eine ordnungsgemäße Auswahlentscheidung fehlen, so trägt (ausnahmsweise) die Behörde die materielle Beweislast dafür, dass der unterlegene Bewerber auch bei fehlerfreier Auswahl nicht zum Zuge gekommen wäre, soweit dessen Beförderung nach Lage der Dinge ernsthaft möglich gewesen wäre (vgl. u. a. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 -, a. a. O., juris Rn. 28 m. w. N., U.v. 17.8.2005 - 2 C 37/04 -, a. a. O., juris Rn. 39).

    Nach ihr ist die zweifelhaft gebliebene Tatsache als nicht existent zu behandeln, so dass der Nachteil der Beweislosigkeit grundsätzlich denjenigen Prozessbeteiligten trifft, für den sich aus dieser Tatsache günstige Rechtsfolgen ergeben würden (BVerwG, st. Rspr., vgl. u. a. BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - juris Rn. 27 m. w. N.).

    Grundsätzlich hat die Behörde die Folgen von Fehlern zu tragen, die ausschließlich ihrem Verantwortungsbereich zuzuordnen sind (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 21.8.2003 - 2 C 14/02 - juris Rn. 27 f. m. w. N.).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ff., v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).

    Ein Soldat kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Soldaten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft (dazu unter 2.) verletzt (dazu unter 1.) hat, dem Soldaten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre (dazu unter 3.) und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (dazu unter 4.) (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 20.17 - juris; U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12; U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 ZB 18.2341 - juris Rn. 8; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.8.2019 - 6 ZB 19.584, BeckRS 2019, 17768 Rn. 9, beck-online).

    Dazu gehören auch die Auswertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung und gegebenenfalls die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob aus sachfremden Erwägungen gewünschte Personalentscheidungen am Maßstab der relevanten Rechtsnormen Bestand haben können (BVerwG, U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 39 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 28.05.1998 - 2 C 29.97

    Beförderung, Schadenersatzanspruch eines Beamten für entgangene - und

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Obwohl der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch im Gegensatz zu § 839 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ein bereits bestehendes Rechtsverhältnis voraussetzt, beansprucht der in § 839 Abs. 3 BGB niedergelegte Rechtsgedanke vom Vorrang des Primärrechtsschutzes auch und gerade für Ansprüche aus dem Beamtenverhältnis wie den hier streitigen Geltung (BVerwG, U.v. 28.5.1998 - 2 C 29.97 - BVerwGE 107, 29 ff.).

    Zu den Rechtsmitteln, deren sich der Beamte bedienen muss, gehören nicht nur die Rechtsbehelfe des verwaltungsgerichtlichen Primärrechtsschutzes, sondern u. a. auch der Antrag an den Dienstherrn, befördert zu werden (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 28.5.1998 - 2 C 29/97 - juris Rn. 16-18).

  • VGH Bayern, 07.06.2019 - 6 ZB 18.2341

    Antrag auf Zulassung einer Berufung- Planstelleneinweisung und Schadlosstellung

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Dieser findet seinen Rechtsgrund im Soldatenverhältnis und begründet einen unmittelbar gegen den Dienstherrn gerichteten Ersatzanspruch für Schäden, die aus einer Verletzung der aus dem Soldatenverhältnis folgenden Pflichten entstehen (vgl. BVerwG, U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 ZB 18.2341 - juris Rn. 8).

    Ein Soldat kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Soldaten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft (dazu unter 2.) verletzt (dazu unter 1.) hat, dem Soldaten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre (dazu unter 3.) und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (dazu unter 4.) (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, U.v. 15.6.2018 - 2 C 20.17 - juris; U.v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12; U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 7.6.2019 - 6 ZB 18.2341 - juris Rn. 8; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.8.2019 - 6 ZB 19.584, BeckRS 2019, 17768 Rn. 9, beck-online).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ff., v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Ein Beamter kann danach von seinem Dienstherrn Ersatz des ihm durch eine Nichtbeförderung entstandenen Schadens verlangen, wenn der Dienstherr bei der Vergabe eines Beförderungsamtes den aus Art. 33 Abs. 2 GG folgenden Anspruch des Beamten auf leistungsgerechte Einbeziehung in die Bewerberauswahl schuldhaft verletzt hat, dem Beamten das Amt ohne diesen Rechtsverstoß voraussichtlich übertragen worden wäre und dieser es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (st. Rspr., vgl. BVerwG, U.v. 17.8.2005 - 2 C 37.04 - BVerwGE 124, 99 ff., v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 15, v. 29.11.2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 9; v. 30.10.2013 - 2 C 23.12 - BVerwGE 148, 217 Rn. 42 und v. 19.3.2015 - 2 C 12.14 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus VG Bayreuth, 20.12.2022 - B 5 K 21.881
    Der begünstigte Soldat muss es also auch hinnehmen, von seinem Dienstposten wegversetzt zu werden, wenn ein Mitbewerber bei der nachträglich angefochtenen Stellenbesetzung ihm gegenüber rechtswidrig übergangen worden ist (st.Rspr., vgl. u. a. BVerwG, B.v. 25.4.2007 - 1 WB 31/06, juris Rn. 39 m. w. N.; OVG Münster, U.v. 8.6.2010 - 1 A 2859/07, BeckRS 2010, 50978, beck-online).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 20.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

  • VGH Bayern, 06.08.2019 - 6 ZB 19.584

    Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung bei Soldaten

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